Häufige Fragen / FAQ
Sie haben eine Frage, die in dieser Rubrik fehlt?
Dann stellen Sie uns diese einfach per E-Mail-Formular...
Was ist die Scharia?
Das Wort Scharia (šarī‘a oder sharī‘ah) bedeutet eigentlich „Pfad“ und meint im Koran, wo es nur ein einziges Mal auftaucht, ganz allgemein die Religion. Später erhielt das Wort die spezifische Bedeutung „Gesetz“ und so wird das islamische Gesetz insgesamt als „die Scharia“ bezeichnet. Diese umfasst rituelle Vorschriften etwa über Waschungen, Gebete, das Fasten im Ramadan, die Sakat (zakāt, Pflichtabgabe zugunsten der Armen) und die Pilgerfahrt (haddsch) ebenso wie familienrechtliche Regelungen, Gesetze über Handel und Bewässerung, ja selbst Staatsrecht und Strafrecht. Rein theoretisch gilt die Scharia, obwohl nur sehr wenige Einzelheiten dieses umfassenden Rechtssystems auf dem Koran basieren, als göttliches Recht. In Wirklichkeit ist die große Masse der Vorschriften von Rechtsgelehrten über Jahrhunderte entwickelt worden. Einige Teile der Scharia, etwa das Sklavenrecht, haben ihre Bedeutung völlig verloren, während andere, besonders familienrechtliche Bestimmungen, in vielen islamischen Ländern nach wie vor gültig sind.
Wer sich etwas näher über das islamische Recht informieren möchte, vor allem über seine heutige Bedeutung und seine Rolle bei muslimischen Minderheiten, greife zu dem empfehlenswerten Werk des Juristen und Islamwissenschaftlers Mathias Rohe: Das islamische Recht – Geschichte und Gegenwart (München: C. H. Beck Verlag, 2009, 621 Seiten).